Plan B





Allgemeine Geschäftsbedingungen
PLAN B Technische Produkte GmbH

 

1. Vertragsabschluss

Alle Lieferungen, Leistungen und Verträge einschließlich Auskünfte und Beratungsleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Außendienstmitarbeiter haben keine Abschlussvollmacht. Der Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen Zustimmung. Diese gilt als erteilt, wenn unsere Firmenzentrale die Bestellung schriftlich per Lieferschein oder Auftragsbestätigung bestätigt. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen.


2. Lieferung

Wir sind bestrebt, so rasch als möglich zu liefern, müssen aber die Haftung für mögliche Lieferverzögerungen ausschließen. Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist durch uns verschuldet. Schadenersatzansprüche wegen zu spät oder nicht gelieferten Waren sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Käufer ist bei Warenannahme verpflichtet, die Ware sofort auf Beschädigungen zu prüfen. Allfällige Mängel müssen dem Spediteur oder dem Paketdienst noch vor Unterzeichnung der Lieferung bekannt gegeben werden. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Eventuell angegebene Liefertermine basieren auf Grundlage unserer Erfahrungen, sind aber unverbindlich. Eine Rücksendung von Waren kann nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit unserem Unternehmen und maximal innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei einer Warenrücksendung werden 5% vom Wert der Ware als Bearbeitungsgebühr in Abzug gebracht. Die Kosten der Warenrücksendung gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Rücksendung erfolgt aufgrund eines von uns verschuldeten Mangels. Unfreie Rücksendungen werden generell nicht angenommen. Sonderbestellungen, das sind Waren die nicht standartmäßig bei uns auf Lager sind, sind vom Umtausch und Rückgabe generell ausgeschlossen.


3. Preise

Unsere Verkaufspreise verstehen sich netto ab Werk, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie Verpackungs- und Transportkosten sind in den Preisen nicht enthalten. Bei einem Auftragswert unter € 50,- netto verrechnen wir einen Mindermengenzuschlag in der Höhe von € 10,--. Mündliche oder schriftliche Preisvereinbarungen mit unseren Außendienstmitarbeitern haben erst nach Zusendung eines Angebots, eines Lieferscheins, einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung unserer Firmenzentrale Gültigkeit. An unsere Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden. Danach berechnen wir die an diesem Tag gültigen Preise. Preiserhöhungen unserer Zulieferer, Material- und Kostensteigerungen, Veränderungen von Steuern und Abgaben sowie Preiserhöhungen durch höhere Gewalt berechtigen uns auch zur Anpassung vereinbarter Preise.


4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, gewähren wir Großhändlern und Wiederverkäufern eine Zahlungsfrist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum bei Vergütung von 2% Skonto, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Die Rechnung ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, entstehende Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, insbesondere die tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros dem Käufer in Rechnung zu stellen. Diese sind ohne Aufschiebung sofort an uns zu zahlen. 10 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung in allen Einzelheiten als anerkannt. Wenn der Käufer seiner Verpflichtung zur Bezahlung nicht nachkommt, oder ein Insolvenzverfahren eröffnet, so ist die Rechnung sofort fällig, dies betrifft auch Rechnungen, die zu einem späteren Zeitpunkt fällig sind. Werden die noch offenen Schulden nicht sofort beglichen, so sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglicher Rückbehaltsrechte zu verlangen.
Die Fälligkeit der Rechnung wird durch die Geltendmachung von Produkthaftungs-, Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgeschoben. Wegen derartiger Ansprüche stehen dem Kunden auch keinerlei Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu. Die Annahme von Wechseln und Schecks ist nicht möglich, die Zahlung der Waren erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf unser Firmen-Bankkonto. Die direkte Zahlung (z.B. Barzahlung) der Forderung an unsere Außendienstmitarbeiter ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandeln bleiben die Forderungen uns gegenüber aufrecht.


5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebenforderungen uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen, unser Eigentum. Wir sind bis zu diesem Zeitpunkt berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Waren vom Käufer zurückzufordern, auch wenn die Waren bereits benutzt bzw. teilweise oder ganz verarbeitet wurden. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch unser Unternehmen, ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten für die gegebenenfalls erforderliche Abholung und Rückführung, für entgangenen Gewinn, möglicherweise erforderliche Reparatur- und Standkosten sowie einer Wertminderung der Waren zu ersetzen. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen nicht weiter veräußert, verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei einem eventuellen Pfändungsversuch durch einen Gerichtsvollzieher, ist unter Bekanntgabe unserer Firmendaten die gelieferte Ware zu behaupten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren von dritter Seite gepfändet, so hat uns der Käufer sofort unter Beifügung einer Kopie des Pfändungsprotokolls zu benachrichtigen, um Rechtsansprüche geltend machen zu können.


6. Produktbeschreibung, Haftung, Gewährleistung

Die gelieferten Waren sind vom Käufer/Kunden sofort bei Anlieferung genauestens zu überprüfen. Eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche - speziell Schadenersatzansprüche - auf dem Lieferschein sowie auf dem Frachtpapier bzw. dem Übergabeprotokoll des Spediteurs oder Zustellers genauestens zu vermerken. Ist eine Überprüfung bei Anlieferung nicht möglich, so ist die Annahme nur „mit Vorbehalt“ anzunehmen. Bei nachfolgender Prüfung festgestellte Mängel müssen binnen 5 Tagen ab Anlieferung detailliert schriftlich an uns bekannt gegeben werden.
Unsere Produkte werden regelmäßig kontrolliert und verbessert. Leider können wir trotzdem eventuell auftretende Fehler oder Mängel nicht zur Gänze ausschließen. Zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler oder Mängel, kann die Ware nach vorangegangener, schriftlicher Abklärung mit unserer Firmenzentrale, zur Überprüfung an uns zurückgesandt werden. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind im Sinne der §§ 377 und 378 HGB unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Weiters ist der Käufer verpflichtet, uns im Falle vorgebrachter Mängel die Überprüfung der Ware zu gestatten. Besteht ein berechtigter Fehler oder Mangel, so erhält der Käufer entweder eine reparierte oder ausgetauschte Ware zurück. Anspruch auf eine neue Ware besteht jedoch nicht. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auf Schadenersatz, lehnen wir jedoch ab. Konnte kein Fehler oder Mangel festgestellt werden, geht die Ware an den Käufer retour. Die Transportkosten für die Abholung und Wiederzustellung der Ware geht dann zu Lasten des Käufers. Normaler Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Sturz, Eingriff oder Veränderungen der Ware schließen jede Gewährleistung aus.
Produktbeschreibungen und Fotos in unseren Katalogen sowie auf unseren Internetseiten sind keine rechtsverbindliche Zusicherung auf Eigenschaften und verstehen sich daher freibleibend.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist A-4600 Wels.
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen wirksam. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.



Stand Jänner 2011